UNBE/STÄNDIGER BEGLEITER

Nach ihm stellt sich die erste Frage und zugleich gilt er als erste Antwort einer jeden neuen Begegnung. Er wird einem in die Wiege gelegt, meist schon lange, bevor man selbst darin Platz findet. Manchmal schließt sich ihm ein zweiter an, manchmal steht er ganz für sich alleine. Wechseln können wir den ersteren nicht, allerdings können wir den letzten ablegen. 

 

Für Einige ist er so selbstverständlich wie der Blick in den Spiegel, andere hadern ein Leben lang mit ihm: Identitätsstiftend wirkt er für die einen, entfremdet für den anderen. Und in so manch einer Lebenssituation sorgt er für Debatten – und ich war neulich mit dabei:

„Das haben wir noch nicht ganz ausgefochten“, erwidert sie mit einem Lächeln, das sicherlich mindestens genauso ironisch wie ernst gemeint ist.

 

Doch manchmal fehlt die Ironie. Wenn er nicht mehr zu seinem Subjekt passt, auf nichts mehr referiert und wie ein Vakuum im Raum ohne festen Boden schwebt – dann wird der eigene Name zum Objekt des Zweifels, das man wie einen Fremdkörper mit sich herumträgt.

 

In Deutschland gibt es für diesen Fall die Möglichkeit einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung. Um von diesem Recht Gebrauch machen zu können, müssen wichtige Gründe vorliegen. Doch damit nicht genug: Hinzu kommt die finanzielle Belastung, die eine Namensänderung mit sich bringt. Aktuell kostet ein solches Verfahren in Deutschland zwischen 300 und 1000 Euro. Bei der Bewertung der „wichtigen Gründe“ hat das jeweilige Standesamt die Hoheit – so wurde im Jahr 2016 nur etwa 154 öffentlich-rechtlichen Namensänderungen in einer Großstadt wie München stattgegeben. 

 

Über den Namen nachzudenken, heißt über die eigene Identität nachzudenken: denn er ist mehr als eine Aneinanderreihung von ein paar Buchstaben - er ist unser (un)beständiger Begleiter.